Mitarbeitende werben Mitarbeitende
Unser Mitarbeitende-werben-Mitarbeitende-Programm ist ein Instrument, um qualifizierte und engagierte neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unseren Verband zu gewinnen.
Das Prinzip dahinter ist einfach: Unsere Mitarbeitenden erhalten die Möglichkeit, Personen aus ihrem persönlichen Umfeld für die Besetzung offener Stellen vorzuschlagen.
In der Praxis funktioniert das so: Unsere Mitarbeitenden erhalten Informationen über offene Stellen unseres Verbandes und empfehlen Personen aus ihrem Umfeld oder verbreiten die Stellenausschreibung über ihr privates Netzwerk, zum Beispiel über ihre Social-Media-Kanäle.
Vorteile des Programms:
- Kostenersparnis beim Recruiting (keine Kosten für mediale Werbung)
- Höhere Reichweite durch das Erreichen von einem passiven Kandidatenmarkt
- Zeitersparnis für den Verband beim Recruiting durch persönliche Empfehlungen und Vorabinformationen durch Beschäftigte
- Vakante Stellen werden zielgenau an potentielle Bewerbende herangetragen und die kulturelle Passung wird erhöht.
Höhe der Zahlungen:
- Zahlung von 1.000,00 Euro brutto pro geworbenen Mitarbeitenden (Stellenanteil von 51-100 % der zu besetzenden Stelle) und 500,00 Euro brutto pro geworbenen Mitarbeitenden (Stellenanteil 0-50 % der zu besetzenden Stelle). Geringfügig Beschäftigte, BFD-ler und FSJ-ler und ähnliche Personengruppen sind ausgenommen.
- Geworbene Auszubildende werden gesondert mit 250,00 Euro brutto honoriert (eine Übernahme nach der Ausbildung zählt nicht als Werbung neuer Mitarbeitender).
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Prämien:
- Der Werbende muss aktiver Mitarbeitender des Caritasverbandes für die Stadt Recklinghausen sein (inkl. Auszubildende).
- Die Prämie gilt für alle zu besetzenden Stellen des Caritasverbandes für die Stadt Recklinghausen.
- Der Antrag auf die Prämie muss vor Dienstantritt der neuen Mitarbeitenden gestellt sein.
- Der Antrag erfolgt in der Regel über das Hinweisfeld im Bewerbungsmanagementtool.
- Die Auszahlung der Prämie an den Werbenden erfolgt nach erfolgreich beendeter Probezeit der geworbenen Mitarbeitenden.
- Eigene Auszubildende die nach Beendigung in ein Dienstverhältnis übernommen werden, sind von einer Anwerbung ausgenommen.
- Mitarbeitende der Leitungsebenen LE 1 & LE 2 sind von der Maßnahme als Werbende ausgeschlossen.
Die Verbreitung der offenen Stellen erfolgt durch:
- Stellenausschreibung auf der Caritas-Website, Stellenportalen sowie in den sozialen Netzwerken
- In der Mitarbeiter- App Lokalerie
- Aushänge in den Einrichtungen (zuständig für den Aushang der Stelle ist die Einrichtungsleitung).
Vorgehensweise bei der Einführung:
- Die Information der Beschäftigten über die neue Maßnahme erfolgt über:
- eine Information des Vorstandes (Flyer/Aushang), welche die Bereichs-/Abteilungsleitungen als Multiplikatoren verbreiten.
- Mitarbeitervertretungen
- Interner Newsletter
Sonstiges:
Das Programm kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert, eingeschränkt oder beendet werden; die Mitarbeitervertretung wird im Vorfeld durch den Dienstgeber informiert.