Verbraucherinsolvenzberatung
Die Verbraucherinsolvenzberatung ist ein Angebot des Caritasverbandes Ostvest e. V.
Die Verbraucherinsolvenzberatung ist ein Angebot des Caritasverbandes Ostvest e. V.
1. Schuldner, die nicht selbständig tätig sind
2. nicht selbstständig tätige Schuldner, die ehemals selbstständig waren und
Der außergerichtliche Einigungsversuch mit allen Gläubigern muss erfolglos geblieben sein. Dann kann der Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht mit umfassenden Angaben über Einkommen, Vermögen und Schuldensituation eingereicht werden.
Die Kosten des Verfahrens sind vom Schuldner zu tragen; die Zahlung kann auf Antrag aber bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet und anschließend in Raten zurückgezahlt werden. Während der Wohlverhaltensphase verpflichten Sie sich für zirka drei Jahre, Ihr gesamtes pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abzutreten, der es an die Gläubiger verteilt.
Zudem müssen Sie so genannte Obliegenheitspflichten erfüllen, das heißt, dass Sie verpflichtet sind,
Nach Ende der 3-Jahresfrist werden die restlichen Schulden erlassen.
Die Restschuldbefreiung wird nicht erteilt,
Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen, Geldstrafen und Bußgelder müssen neben dem Verfahren weiter gezahlt werden!
Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, zum Beispiel
werden am Ende des Verfahrens nicht erlassen!