Suchtberatung
Die Basisberatung wendet sich an alkoholabhängige, medikamentenabhängige oder spielsüchtige Menschen. Sie können sich auch an uns wenden, wenn Sie eine Suchtentwicklung befürchten und diese verhindern möchten.
Familienangehörige und Bezugspersonen sowie alle Interessierten, die Fragen im Zusammenhang mit einer Suchtgefährdung oder Abhängigkeit haben, können sich an uns wenden.
Unser Angebot ist kostenfrei. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Beratungsgespräche können in Form von Einzel-, Angehörigen-, Paar- und Familiengesprächen stattfinden.
Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
Eine Suchterkrankung erschwert die Vermittlung in Arbeit erheblich. Aufgrund der Suchterkrankung sind viele Menschen nicht in der Lage, sich um einen Arbeitsplatz zu bewerben und Termine beim Jobcenter einzuhalten. Terminversäumnisse und andere Auffälligkeiten führen dann nicht selten zu Sanktionen, weil die Ursache nicht erkannt wird. Die psychischen und körperlichen Folgen der Suchterkrankung verhindern häufig, dass man sich zutraut, wieder den Belastungen der Arbeit gewachsen zu sein. Oft wird die Suchterkrankung aus Scham und Angst vor gefürchteten negativen Folgen vertuscht.
Um einen Weg aus diesem Teufelskreis herauszufinden, kann die Suchtberatung nach SGB II eine hilfreiche Möglichkeit sein. Diese hat zum Ziel, sich zunächst um die Überwindung ihrer Suchterkrankung zu kümmern und so ihre Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Für alkohol- und medikamentenabhängige Menschen, die ein abstinentes und zufriedenes Leben anstreben, bietet eine ambulante Rehabilitation viele Vorteile.
Sie bleiben zu Hause wohnen, gehen weiter Ihrer Arbeit und ihrem Alltag nach.
In der ambulanten Rehabilitation geht es darum,
Ablauf und Leistungen der ambulanten Rehabilitation:
Die Kosten werden in der Regel von den Rentenversicherungen und / oder Krankenkassen übernommen.
Wir arbeiten in Kooperation mit den Suchtberatungsstellen der Caritasverbände Dorsten und Haltern zusammen.
Die ambulante Nachsorge ist ein Behandlungsangebot nach einer stationären oder teilstationären Entwöhnungstherapie. Das Ziel ist, Ihre erreichte Abstinenz sowie Ihre psychische und körperliche Stabilität unter den Bedingungen des Alltags zu festigen.
Die Behandlungszeit beträgt in der Regel sechs Monate, sie kann im Einzelfall auch verlängert werden.
Die Nachsorge wird in Form von Gruppen- und Einzeltherapien durchgeführt. Auch Angehörigengespräche werden angeboten.
Für gewöhnlich tragen die Rentenversicherungsträger bzw. die Krankenkassen die Behandlungskosten.
Sie haben ein Suchtproblem oder machen sich Sorgen um betroffene Freunde oder andere Bezugspersonen? Sie haben Fragen zur Sucht und Abhängigkeit? Auch online beraten wir Sie anonym unter dem datenschutzrechtlich gesicherten Portal des Caritasverbandes
www.beratung-caritas.de
Für die Beratung benötigen Sie keine E-Mailadresse. Ihre Fragen tragen Sie in ein geschütztes Online-Formular ein. Dieses öffnet sich, wenn Sie auf "Frage stellen" klicken. Geben Sie dort Ihre Postleitzahl an, damit die Frage an die Beratungsstelle in Ihrer Nähe geht. Wählen Sie einen frei erfundenen Benutzernamen und ein Passwort aus. Beides benötigen Sie, wenn Sie die "Antwort abholen".
Darüber hinaus finden Sie in diesem Portal viele nützliche Informationen zum Thema Abhängigkeit.
Das Kurskonzept "Nichtraucher in 6 Wochen" ist ein verhaltenstherapeutisches Gruppenprogramm zur Tabakentwöhnung.
Die Teilnehmer beginnen den Kurs als Raucher und werden in den ersten Sitzungen auf den Rauchstopp vorbereitet. Der Rauchstopp erfolgt nach der Schlußpunktmethode. Im weiteren Kursverlauf geht es um den Aufbau von Verhaltensalternativen zum Rauchen, Selbstbelohnung, sowie um den Umgang mit rückfallkritischen Situationen.
Kosten: 120 €. Krankenkassen refinanzieren bis zu 100% bei regelmäßiger Teilnahme.
Aktuelle Termine finden Sie hier.