Dabei müssen jedoch folgende Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Regelungen in den einzelnen Häusern teilweise unterscheiden.
Allgemeine Hinweise
Mit einem Aushang im Eingangsbereich informieren wir Sie über die aktuell gültigen Hygieneregelungen in unseren Pflegeheimen (Tragen einer FFP2-Maske, Nieshygiene, Händedesinfektion, Abstandsregeln). Mit Betreten des Gebäudes erkennen Sie diese an. Verstöße können unter anderem mit Hausverbot oder Anzeige geahndet werden. Bewohner werden mindestens einmal pro Woche mit einem Coronaschnelltest getestet. Das gilt nicht, soweit bei den BewohnerInnen bestehende Gründe dies unmöglich machen.
Abstand
Im Eingangsbereich sind schwarz-gelbe Markierungen im Abstand von 1,5 Metern auf dem Boden aufgeklebt. Sollten sich mehrere Personen im Eingangsbereich befinden, sind diese Abstandsmarkierungen unbedingt einzuhalten. Die Besucher erhalten anschließend weitere Anweisungen von unseren Mitarbeitern. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss jederzeit zu allen Personen im Gebäude eingehalten werden. Die Verantwortung für die Einhaltung des Abstandsgebots von 1,5 Metern liegt bei den Besuchern.
Maskenpflicht
Alle Besucher müssen mit Betreten des Gebäudes eine FFP2-Maske tragen, die wird von der Einrichtung gestellt. Bei Betreten und Verlassen des Gebäudes müssen die Hände hygienisch desinfiziert werden, bei Ankunft unter Anleitung eines Mitarbeiters. Die Verantwortung für das Tragen des Maske liegt bei den Besuchern.
Zugang zum Gebäude
Die Einrichtung kann über den Haupteingang betreten werden. Besucher werden gebeten, im Windfang zu warten, bis ein Mitarbeiter die Erlaubnis erteilt, die Einrichtung zu betreten. Zwei Personen dürfen sich nicht gleichzeitig im Windfang aufhalten. Für den Fall, dass sich noch Personen im Windfang aufhalten, müssen Besucher draußen vor dem Gebäude oder in der Einrichtung auf den Abstandsmarkierungen warten.
Besucherregistrierung
Alle Besucher melden sich über die Klingel am Haupteingang an. Im Eingangsbereich wird ein Kurzscreening durchgeführt. Dazu gehören: Messung der Körpertemperatur, Auskunft des Besuchers über Erkältungssymptome/SARS-CoV-2 Infektion, Auskunft über Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen nach RKI Richtlinie. Im St. Hedwig werden folgende Daten erfasst: Name des Besuchers, Datum des Besuchs, Name des besuchten Bewohners, Kontaktdaten. Sollte ein Besucher die benötigten Informationen nicht zur Verfügung stellen, wird der Zutritt nicht erlaubt. Sollte es ein auffälliges Symptommonitoring geben, wird davon abgeraten, die Einrichtung zu betreten. Bei einem positiven Testergebnis wird der Besucher sofort dem Gesundheitsamt gemeldet, der Zutritt wird versagt. Wir raten ausdrücklich davon ab, die Einrichtung mit grippeähnlichen Symptomen zu betreten.
PoC Test
St. Gertrudis, St. Hedwig und St. Michael: Die Einrichtung bietet und empfiehlt die Durchführung eines PoC Antigen-Schnelltests. Wenn ein potenzieller Besucher die Testung ablehnt, wird der Zutritt verweigert, sofern keine medizinischen Gründe glaubhaft gemacht werden können, die der Durchführung der Testung entgegenstehen oder nachgewiesen wird, dass innerhalb von 48 Stunden vor dem Besuch ein negatives Testergebnis festgestellt wurde. Bei einem positiven Testergebnis wird der Zutritt verweigert.
Testtermine in St. Gertrudis:
montags: 10 bis 12 Uhr
mittwochs: 15 bis 18 Uhr
donnerstags: 15 bis 18 Uhr
samstags: 10 bis 12 Uhr
Testtermine in St. Hedwig:
Montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 16.30 Uhr
Mittwochs von 10 bis 19 Uhr
Samstags von 10 bis 19 Uhr
Testtermine in St. Michael:
Montag: 14 bis 16 Uhr
Dienstag: 10 bis 14 Uhr
Mittwoch: 16 bis 19 Uhr
Donnerstag: 16 bis 19 Uhr
Freitag: 10 bis 12 Uhr
Samstag: 11 bis 14 Uhr
Sr. Reginalda: Die Schnelltestung erfolgt im von außen begehbaren Café Reginalda nach vorheriger Anmeldung am Haupteingang. Für die Testzeiten ist keine vorherige telefonische Anmeldung erforderlich, der Test ist 48 Stunden gültig. Bitte rechnen Sie Wartezeiten von insgesamt 30 Minuten ein.
Testtermine in Sr. Reginalda
montags: 14.00 Uhr bis 16.oo Uhr
dienstags: 14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags : keine Testungen möglich
freitags: 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
samstags: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sonntags: 10 .00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Terminvereinbarungen
St. Michael, St. Gertrudis, Sr. Reginalda: Hier ist keine Terminabsprache notwendig.
St. Hedwig: Besucher, die außerhalb der Pfortenzeiten kommen möchten, melden sich an bei:
Melanie Hagemann, Tel.: 02361-103627
Bärbel Lücke, Tel.: 02361-1036633
Elvira Borszcz, Tel.: 02361-103629
Besuchszeiten
Jeder Bewohner kann Besuch erhalten.
St. Michael und St. Gertrudis: Besuchszeiten nicht eingeschränkt.
St. Hedwig: Täglich von 10 bis 19 Uhr.
Sr. Reginalda:
montags: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
dienstags: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mittwochs: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
donnerstags bis sonntags: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Anzahl der Besuche/Besucher
Sollte bei einem Bewohner eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt werden, wird dieser in einem Einzelzimmer isoliert, Besuche können jedoch mit Schutzausrüstung stattfinden. Nicht betroffene Bewohner können weiterhin unter den entsprechenden Hygienebedingungen besucht werden.
St. Hedwig und St. Michael: Die Besuche sind auf je zwei Besuche pro Tag und Bewohner von maximal zwei Personen, im Außenbereich/Garten auf vier Personen beschränkt. Die Besuche sind im Bewohnerzimmer möglich. Diese Besucher werden nicht mehr begleitet, somit ist wieder eine vertrauliche Atmosphäre gegeben.
Sr. Reginalda: Pro Tag maximal zwei Besucher gleichzeitig und zwei Besuche täglich (Zimmerbesuch).
Verhalten während des Besuchs
Zwischen Besucher und Bewohner muss immer ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gewahrt werden. Ausnahme: Sofern Besucher und Bewohner einen Mund-Nasenschutz tragen und bei beiden vor und nach dem Besuch eine hygienische Handdesinfektion durchgeführt wird, sind auch körperliche Berührungen zulässig.
St. Michael: Besuche können bei nicht infizierten Bewohnern in den jeweiligen Bewohnerzimmern, im Eingangsbereich oder im Außenbereich/Garten mit entsprechenden Abständen stattfinden.
St. Gertrudis: Es ist Besuchern nicht erlaubt, sich in den Gemeinschaftsbereichen der Wohnbereiche aufzuhalten.
St. Hedwig: Es ist den Besuchern nicht erlaubt, sich in den Tagesbereichen der Wohngruppen, sowie im Garten und auf den Gemeinschaftsbalkonen aufzuhalten.
Ausflugsregelungen
Bewohner dürfen die Einrichtung mit einem Besucher für maximal sechs Stunden verlassen, ohne das anschließend Isolationsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Wenn Bewohner die Einrichtung mit einem Besucher verlassen, sind die Regelungen der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich einzuhalten. Bewohner, die die Einrichtung regelmäßig verlassen, werden direkt nach der Rückkehr und drei Tage später erneut mit einem PoC Test getestet.
St. Gertrudis, St. Hedwig und St. Michael: Die Bewohner dürfen die Einrichtung allein oder mit Bewohner, Besuchern oder Beschäftigten verlassen, wenn sie sich dabei an die Regelungen der CoronaSchVO § 1 Absatz 2 halten. Das Verlassen der Einrichtung ist täglich und ohne zeitliche Begrenzung möglich. Bewohner, die die Einrichtung verlassen, werden bei Rückkehr und drei Tage nach der Ausflug mit einem PoC Antigen Schnelltest getestet.
Sr. Reginalda: nach Absprache. Die Rückkehr muss unter 6 Stunden erfolgen.
Mitgebrachte Speisen
Grundsätzlich dürfen Speisen für die Bewohner mitgebracht werden. Diese dürfen jedoch nicht durch Besucher gereicht werden. Grundsätzlich sollten Speisen in Einmalverpackungen mitgebracht werden. Da alle Besucher durchgehend einen Mund-/Nasenschutz tragen müssen, dürfen sie keine Speisen und Getränke in der Einrichtung verzehren. Die Cafeterien sind geschlossen.
Neu- und Wiederaufnahmen
Bei Aufnahmen muss innerhalb von 48 Stunden vorher, spätestens bei Aufnahme, auf Veranlassung der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde eine Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus erfolgen. Die Testung wird von einer Pflegefachkraft in einem Onlineformular beantragt.
Sofern in dem Zeitraum von 48 Stunden vor einer Aufnahme nach einer Krankenhausbehandlung eine Testung im Krankenhaus erfolgt ist, kann auf die erste Testung auf Veranlassung der Gesundheitsbehörde verzichtet werden.
Am Tag der Aufnahme stellt die Schichtleitung fest im Gespräch mit dem Betreuer/Bevollmächtigten, inwieweit Risikokontakte bestanden haben oder ob Covid-19-Symtome bestehen.
Am sechsten Tag nach der Aufnahme wird ein weiterer Test auf Veranlassung der unteren Gesundheitsbehörde durchgeführt. Diese entfällt nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
Nach der Aufnahme muss der Bewohner nach Verlassen seines Zimmers einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern wahren. Diese Verpflichtung endet, wenn das Ergebnis des zweiten Tests negativ ist.