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Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet eine Pause vom Alltag – sowohl für pflegende Angehörige als auch für pflegebedürftige Menschen. Die Caritas Recklinghausen e.V. bietet in den Caritashäusern St. Gertrudis, St. Hedwig und Reginalda Kurzzeitpflege an.

In unserer Kurzzeitpflege in den Caritashäusern St. Hedwig (10 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze), St. Gertrudis (5 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze) und Reginalda (5 eingestreute Kurzeitpflegeplätze)  bieten wir insgesamt 20 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze für pflegebedürftige Menschen an.

 

Wissenswertes

Was bietet die Kurzeitpflege meinem Angehörigen?

Kurzzeitpflege ist mehr, als nur die bloße Betreuung von pflegebedürftigen Menschen. Kurzzeitpflege, das bedeutet auch Unterhaltung, angemessene und unterhaltsame Freizeitgestaltung: Unsere Kurzzeitpflegegäste sind jederzeit herzlich eingeladen, alle Freizeitaktivitäten unserer Häuser, je nach ihren Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten, wahrzunehmen.

Damit verbunden ist auch die Gelegenheit zur Begegnung mit Bewohnern und Besuchern in den Wohngruppen oder im Café (St. Hedwig) und die Teilnahme an den kulturellen oder religiösen Veranstaltungen oder Feiern. Kurzeitpflege, das ist eine Auszeit vom Pflegealltag – sowohl für den pflegebedürftigen Menschen als auch für die pflegenden Angehörigen.

Was kann ich erwarten?

  • Eine angenehme familiäre Atmosphäre in unserer Einrichtung
  • Entspannter Aufenthalt für die Gäste und Bewohner im hauseigenen Garten
  • Schmackhafte, gesunde, frisch zubereitete Mahlzeiten
  • Menüwahl zum Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen
  • Gemeinsames Feiern von Festen
  • Qualifizierte Pflege und Betreuung, medizinische Behandlungspflege im vom Hausarzt verordneten Umfang
  • Zusammenarbeit mit Therapeuten
  • Regelmäßige Gottesdienste in der Einrichtung
  • Seelsorgerische Begleitung
  • Qualifizierte Beratung über Finanzierungsmöglichkeiten und Pflegeberatung
     

Wie werden meine Angehörigen untergebracht?

Wir bieten für pflegebedürftige Mitmenschen in einem überschaubaren Zeitraum, Einzelzimmer mit Dusche und WC an, in denen Sie ganztägig betreut und gepflegt werden. Alle Angebote unserer Caritashäuser stehen dabei auch unseren Kurzzeitpflegegästen uneingeschränkt zur Verfügung. 

Finanzierung und Kosten

Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden nach den mit den Pflegekassen für die stationäre Pflege vereinbarten Tagessätzen abgerechnet. Das Kurzzeitpflegeangebot wird durch die Pflegeversicherung finanziell unterstützt: Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt eine teilweise Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder ggf. andere Kostenträger. Hierzu geben wir Ihnen gerne nähere Auskünfte und beraten Sie umfassend zu Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung.

Antrag bei der Pflegekasse:

Der Antrag bei der Pflegekasse muss gestellt werden, bevor Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Unsere Einrichtungen sind von den Pflegekassen für die Kurzzeitpflege zugelassen. Die Pflegekasse übernimmt Kosten für insgesamt 8 Wochen im Jahr; sie zahlt dann bis zu 1.774 Euro für die Kurzzeitpflege und 1.612 Euro für die Verhinderungspflege Aber: Mit jedem Jahreswechsel entsteht der Anspruch neu.

Ausweitung der Leistungen möglich:

Die Kombinationsmöglichkeiten zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind sehr flexibel. Sie haben Anspruch auf 8 Wochen Kurzzeitpflege, die Sie alleine aus den Mitteln der Kurzzeitpflege finanzieren können. Hierfür erhalten Sie Leistungen in Höhe von 1.774 Euro jährlich.

Allerdings können auch weiterhin Mittel aus der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wenn diese noch nicht verbraucht wurden. Die Pflegekasse übernimmt dann bis zu 3.386 Euro. Wichtig ist hier aber, dass der Pflegegrad 2 für mindestens 6 Monate bereits besteht. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege.

Höchstbetrag unabhängig vom Pflegegrad:

Der Regelbetrag von jährlich 1.774 Euro gilt unabhängig vom Pflegegrad. Da wir als Häuser die Kurzzeitpflege für jeden Pflegegrad unterschiedlich berechnen, schöpft ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5 den Höchstbetrag auch schneller aus.

Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung:

Die während der Kurzzeitpflege entstehenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten muss der Pflegebedürftige grundsätzlich selbst tragen. Wer finanziell nicht in der Lage ist, den Eigenanteil selbst zu zahlen, muss einen Antrag beim Sozialamt stellen - dieses springt dann für ihn ein.

Anspruch erst ab Pflegegrad 2:

Personen im Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Allerdings besteht für diese Menschen die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege mit den Leistungen aus dem Entlastungsbetrag (125 Euro) zu finanzieren. Hierzu müssen vorher Entlastungsleistungen beantragt werden. Hier gibt Ihr ambulanter Pflegedienst gerne weitere Informationen.

Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

 

 

 

Leitgedanke der Kurzzeitpflege

Im Mittelpunkt steht bei uns der Mensch und dessen ganzheitliche Pflege und Betreuung zur Erhaltung seiner vorhandenen Fähigkeiten und Selbsthilfekräfte. Zur Sicherung der Pflegequalität suchen wir das Gespräch mit den pflegenden Angehörigen, den behandelnden Ärzten und den ambulanten Diensten. 

  • Kontakt
Fabian Wolf
Fabian Wolf
Einrichtungsleitung St. Hedwig
+49 2361 10 36 27
+49 2361 10 36 27
f.wolf@(BITTE ENTFERNEN)caritas-recklinghausen.de
  • Kontakt
Natalie Asser
Natalie Graßmeier
Einrichtungsleitung St. Gertrudis
+49 2361 95028-12
+49 2361 95028-12
n.grassmeier@(BITTE ENTFERNEN)caritas-recklinghausen.de
  • Kontakt
Angelique Kolrust
Angelique Kolrust
Einrichtungsleitung Sr. Reginalda
+49 2361 97921102
+49 2361 97921102
a.kolrust@(BITTE ENTFERNEN)caritashaus-reginalda.de
  • Anschrift
St. Gertrudis
Heidestraße 29
45659 Recklinghausen
+49 2361 950280
+49 2361 950280

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