Willkommen im Heilpädagogischen Familienzentrum St. Franziskus
Einsatzgebiet für Kinder mit Beeinträchtigung im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht ist die Stadt Herten und die Stadt Recklinghausen.
Für Kinder ohne Beeinträchtigung ab dem 7. Lebensmonat bis zur Einschulung gilt das Einzugsgebiet Stuckenbusch sowie die angrenzenden Wohngebiete zwecks wohnortnaher Versorgung.
Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale und geistige Entwicklung.